Autoren
Evelyn Hofstetter
Stefan Jud
EinLEITUNG
Mit der Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes ändern sich ab 1. September 2023 wichtige Bestimmungen über die Bearbeitung von Personendaten. Unternehmen müssen in Zukunft verschärfte Regeln beachten – und sollten daher ihre bestehenden Richtlinien und Datenschutzerklärungen bis zum Inkrafttreten des neuen DSG überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen, da bei Verletzung des DSG den Unternehmen hohe Bussen (bis max. CHF 250’000) drohen.