Die letzte Bearbeitung der Bestimmungen zur Solidarität (Art. 143-150 OR) im Berner Kommentar erfolgte im Rahmen des 1941 erschienenen Kommentars von Hermann Becker. Diese Neukommentierung in einem separaten Band durch Brigitta Kratz hat die Modalitäten der gewillkürten Solidarschuldner- bzw. -Gläubigerschaft im Fokus.

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