Dr. iur., Rechtsanwalt
morgenbesser@b-legal.ch
V-Card
Ausbildung und Erfahrung
- Universität Zürich (lic. iur. 1998, Dr. iur. 2003)
- Assistent am Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht der Universität Zürich (1999-2001)
- Auditor und juristischer Sekretär am Bezirksgericht Zürich (2002-2003)
- Juristischer Sekretär am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (2003-2006)
- Gemeinderat der Stadt Zürich (2003-2008)
- Anwaltspatent (2005)
- Rechtsanwalt bei Badertscher Rechtsanwälte AG seit 2006 – Partner seit 2010
- Ersatzrichter am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich seit 2010
- Autor des digitalen Rechtsprechungs-Kommentars des Teams „Allgemeines Verwaltungsrecht“ seit 2011
Mitgliedschaften
- Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
- Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
- International Association of Jewish Lawyers and Jurists
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
- Hebräisch
Publikationen
VERWALTUNGS- UND ENERGIERECHT Newsletter 10. Januar 2023
ElCom klärt Fragen betreffend Gewinnablieferung, Grundversorgung und ZEV
Empfehlung der Wettbewerbskommission (WEKO) zur Strombeschaffung
Am 30. März 2021 publizierte die WEKO ihre Empfehlung vom
22. März 2021 betreffend Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen. In seinem Newsletter geht Dr. Mischa Morgenbesser auf diese Empfehlung ein.
Der Entwurf des Gasversorgungsgesetzes
Im Rahmen der Energierechtstagung 2020 der Universität Luzern stellte Dr. Mischa Morgenbesser den Entwurf des Gasversorgungsgesetzes vor. Er legte darin dar, weshalb eine spezialgesetzliche Regelung in Form eines Gasversorgungsgesetzes zu begrüssen ist.
Neue Energierechtsverordnungen: Knackpunkte bei der Anwendung
Das Stimmvolk nahm am 21. Mai 2017 das neue Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG)1 an. Der vorliegende Beitrag soll darstellen, welche Erfahrungen mit den am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Energieverordnungen bis heute gesammelt werden konnten.
Kurzarbeit und Staatsbetriebe
Dr. Mischa Morgenbesser fasst die gesetzlichen Grundlagen und die Rechtsprechung zur Kurzarbeit für Staatsbetriebe zusammen und hält fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Staatsbetriebe Kurzarbeitsentschädigung erhalten können.
Die Abnahme- und Vergütungspflicht nach Art. 15 EnG
Am 1. Januar 2018 trat das Energiegesetz (EnG) und die dazu gehörenden neuen bzw. geänderten Verordnungen in Kraft.