Author
Stefan Jud
Introduction
Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, den E-Mail-Verkehr seiner Arbeitnehmer zu überwachen. Arbeits- und datenschutzrechtlich ist jedoch nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Insbesondere bei der Auswertung privater E-Mails ist Zurückhaltung geboten (Beitrag in Zürcher Wirtschaft 05/2019).